Arztpraxis 2018: Digitale Medikationspläne kommen!


Ein Blutdrucksenker vom Hausarzt, ein Schmerzmittel vom Orthopäden und ein Betablocker vom Kardiologen. So kann schnell ein gefährlicher Medikamenten-Mix entstehen.

Bis zu 24.000 Todesfälle pro Jahr sind nach Expertenschätzungen allein in Deutschland auf Arzneimittelinteraktionen zurückzuführen. Um gefährliche Wechselwirkungen rechtzeitig zu erkennen, haben chronisch kranke Patienten, die mehr als drei Medikamente gleichzeitig einnehmen, seit 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Bisher nur in Papierform.

Im Zuge des Inkrafttretens neuer Regelungen des E-Health-Gesetzes soll ab dem 31.12.2018 der Medikationsplan auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abrufbar sein. Dabei setzt die Politik vor allem auf die Hausärzte, da diese in der Regel die Therapie ihrer Patienten koordinieren. Damit der Medikationsplan auf der eGK in vollem Umfang genutzt werden kann, ist bis dahin der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur in allen Arztpraxen obligatorisch. Die verwendete Praxissoftware muss von der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) zertifiziert sein.


Welche Patienten haben Anspruch auf einen Medikationsplan?

Patienten, die mindestens drei systemisch wirkende Medikamente über eine Dauer von mehr als 28 Tagen gleichzeitig einnehmen.


Wer erstellt und aktualisiert den Medikationsplan?

Der Medikationsplan wird in der Regel vom Hausarzt erstellt, aber auch Fachärzte können diese Aufgabe übernehmen. Apotheker haben die Möglichkeit, den Medikationsplan zu ergänzen.


Was soll der Medikationsplan enthalten?

  • Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel
  • Notwendige Angaben zur Selbstmedikation
  • Informationen zum Wirkstoff, zur Dosierung und zum Einnahmegrund
  • Einen Hinweis, dass Vollständigkeit und Aktualität nicht gewährleistet werden können.


Wer haftet für die Angaben?

  • Der Patient hat die Möglichkeit, bestimmte Medikamente nicht in den Medikationsplan aufnehmen zu lassen.
  • Der Arzt haftet nicht für die Vollständigkeit des Plans.
  • Die Verantwortung für die verschriebenen Arzneimittel liegt beim jeweils verschreibenden Arzt.


Fazit für die Praxis

Für Hausarztpraxen bedeutet die Erstellung und Aktualisierung von Medikationsplänen einen erhöhten Aufwand in der Beschaffung und Koordination medizinisch notwendiger und sensibler Daten. Die Auswirkungen der digitalen Medikationspläne auf die Verordnungspraxis wird die Zukunft zeigen.